Arbeitssicherheit
Am 1. Januar 1996 - mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2000 - ist die neue EKAS- (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) Richtlinie 6508 in Kraft gesetzt worden. Diese Richtlinie folgt dem Liberalisierungsgedanken d.h. sie betont stark die Eigenverantwortung. Somit wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, optimale Lösungen unter eigener Regie selbst zu wählen. Die Durchführungsorgane (SUVA, Arbeitsinspektorate etc.) sorgen durch jährliche Kontrollen dafür, dass diese Eigenverantwortung auch wahrgenommen wird.
Die EKAS-Richtlinie fordert folgende Elemente an ein Sicherheitskonzept:
- Sicherheitsleitbild bzw. Sicherheitspolitik
- Sicherheitsziele und Sicherheitsorganisation
- Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit
- Form der Mitwirkung von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Ausbildung : Information, Instruktion und Anleitung des Personals
- Gefahrenermittlung mittels Risikoanalyse
- Einkauf von persönlichen Schutzausrüstungen
- Periodische Kontrollen (Ist – Soll – Vergleich, s.g. Sicherheitsaudits)
- Notfallplanung
Unsere Diensleistungen
Gefahrenbewertung und Sicherheitsanalyse
- Risikoanalyse nach anerkannten Verfahren (TOP – Analyse)
- Ausarbeiten eines Massnahmenplanes nach Prioritäten
- Aufzeigen möglicher Gefährdungen
- Beizug eines EKAS anerkannten Sicherheitsingenieurs bei besonderen Gefahren
Aufbau eines Sicherheitskonzeptes (Sicherheitsmanagement)
- Erstellen einer Sicherheitspolitik mit Integration in die bestehende Unternehmenspolitik
- Festlegen von Sicherheitszielen und Sicherheitsprogrammen
- Einführung eines Absenzenmanagements
- Erstellen der allgemeinen Dokumentation
- Durchführung von internen Audits
- Stufengerechte Mitarbeiterschulung
- Erstellen der Notfallplanung
Dies ist eine gezielte Auswahl unserer Dienstleistungen, andere Tätigkeiten wie die Umstrukturierung, den Unterhalt und die Weiterentwicklung von bestehenden Systemen sind ebenso in unserem Dienstleistungsangebot enthalten.

